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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bulldogs Glasfasertechnik – Einzelunternehmen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Bulldogs Glasfasertechnik, Inhaber Leon Bullmann (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Arbeitsaufnahme oder Abruf durch den Auftraggeber zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Leistungsverzeichnis.

Zum Leistungsportfolio gehören insbesondere:

  • Glasfaser- und Tiefbauarbeiten

  • FTTH-/FTTB-Leistungen

  • Spleiß-, Montage- und Reparaturarbeiten

  • Oberflächenwiederherstellung

  • Baustellenkoordination und digitale Baubegleitung

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • alle erforderlichen Genehmigungen, Pläne und Unterlagen rechtzeitig vorliegen

  • Baufreiheit gegeben ist

  • Leitungs- und Bestandspläne korrekt und vollständig übergeben werden

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Termine, Ausführungsfristen & Witterung

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Witterungsbedingte Unterbrechungen, höhere Gewalt, behördliche Auflagen oder nicht vorhersehbare Umstände berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
Hieraus resultierende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

6. Nachträge & Zusatzleistungen

Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Tiefbauarbeiten, Mehraufwand bei Oberflächen, Hindernisse im Untergrund), gelten als Nachtragsleistungen.

Nachträge werden gesondert vergütet, auch wenn sie zur ordnungsgemäßen Fertigstellung erforderlich sind.

7. Oberflächenwiederherstellung

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt fachgerecht und gemäß den vereinbarten Standards bzw. geltenden technischen Regeln.

Natürliche Setzungen, farbliche Abweichungen oder materialbedingte Veränderungen stellen keinen Mangel dar.
Eine Nachbesserung erfolgt nur bei nachweislich mangelhafter Ausführung.

8. Abnahme

Die Abnahme erfolgt:

  • förmlich oder

  • stillschweigend durch Inbetriebnahme, Nutzung oder Weiterverarbeitung der Leistung

Wesentliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht abweichend vereinbart.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung

  • Fremdeingriffe

  • natürliche Abnutzung

  • Setzungen und Umwelteinflüsse

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB

  • Mahnkosten

  • Baustopp bis Zahlungseingang

zu verlangen.

12. Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

15. Stand der AGB

Stand: 01/2026

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